Aufzüge bis zum Jahresende umrüsten

24. August 2020 | Industrie Services: Bis Ende 2020 müssen alte Aufzüge ein Zweiwege-Kommunikationssystem haben.

Hamburg: Viele nutzen täglich mehrfach einen Aufzug, und in den allermeisten Fällen funktioniert das auch reibungslos. Doch was ist, wenn er doch einmal zwischen den Geschossen steckenbleibt? Kein Problem, man nimmt Kontakt mit einem Notdienst auf, im Aufzug befindet sich eine so genannte Zweiwege-Kommunikationseinrichtung. Oder sie sollte sich dort befinden, spätestens zum Jahresende muss die Umrüstung vollzogen sein. So will es die 2015 novellierte Betriebssicherheitsverordnung: Bis Ende 2020 müssen alte Anlagen, die nur über akustische Warnsignale wie Klingeln verfügen, umgerüstet sein. Darauf weist TÜV NORD hin. Doch dem ist vielfach nicht so. Gleiches gilt für Systeme, die zwar einen Notruf an eine Notrufzentrale absetzen, jedoch den Eingeschlossenen keine Rückmeldung über eingeleitete Maßnahmen geben können.

„Obwohl die fünfjährige Übergangsfrist bald endet, sind viele Aufzüge in Deutschland noch nicht umgerüstet, wir gehen von einer hohen fünfstelligen Zahl aus“, sagt Axel Stohlmann. Er ist Leiter des Competence-Centers Fördertechnik von TÜV NORD. Genau lässt sich die Zahl nicht benennen, weil es kein zentrales Aufzugskataster gibt, in dem alle betriebenen Aufzüge mit ihren technischen Spezifikationen aufgeführt sind.

„Wenn die Anlagen fristgerecht umgerüstet werden sollen, ist jetzt die Zeit zum Handeln“, empfiehlt Stohlmann. Das Umrüsten und die folgende Abnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstelle wie TÜV NORD sind in aller Regel ohne lange Ausfälle zu machen. Doch das Problem können die Kapazitäten der Hersteller, Wartungsfirmen und Prüforganisationen zum Fristende werden. Axel Stohlmann: „Jetzt müssen Betreiber rasch mit den Herstellern oder Wartungsfirmen der Anlagen in Kontakt zu treten, um konkrete Umrüstungsmaßnahmen zu besprechen. Gern unterstützen auch wir von TÜV NORD Betreiber von Aufzügen mit unserem Wissen zu den gesetzlichen Anforderungen und Prüfungen, damit alle Aufzugsanlagen ab 2021 den Regeln entsprechen und sicher verwendet werden können.“

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