Auf Hersteller von Bahnfahrzeugen kommen mit den Neuerungen der Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) ab sofort Änderungen zu. Stefan Pöting, Leiter Bahntechnik bei TÜV NORD, erläutert die wichtigsten Punkte.
Die Änderungen betreffen alle TSI, also Energie, Fahrzeug, Infrastruktur und Signaltechnik. Sie sind teilweise formal, teilweise inhaltlich, so Stefan Pöting. „Der Ablauf des Genehmigungsprozesses ändert sich an einigen Stellen grundlegend, weil die Zuordnung von Themen ebenso wie die Nachweisführung nun anders ist.“ So würden diese Prozesse teilweise beschleunigt werden. Ziel dieser Änderungen ist es, die Sicherheit zu verbessern und technische Aspekte zu präzisieren.
Zwei Beispiele für Änderungen:
- Der aktuelle Zugfunkstandard GSM-R wird durch das Future Railway Mobile Communication System (FRMCS) abgelöst. Dieser 5G-Mobilfunkstandard wird auf bahnspezifischen Frequenzbändern sowohl Sprache als auch Daten übertragen. Dieser neue Standard hat eine höhere Datensicherheit, und er ist mit dem künftigen europaweiten Zugsicherungssystem ETCS und Systemen zum automatischen Fahrbetrieb (ATO) kompatibel.
- Bislang mussten Reisezugwagen gleich zwei Bewertungsprozesse durchlaufen: bei einem Designated Body (DeBo) für die nationale sowie einem Notified Body (NoBo) für die europaweiten Anforderungen. Analog zum bereits etablierten Verfahren bei Güterwagen, gibt die TSI Loc&Pas nun Anforderungen an, bei deren Erfüllung ein grenzenloser Einsatz von Reisezugwagen in Europa möglich ist, ohne dass in jedem Land die nationalen Anforderungen noch geprüft werden müssen.
„Insbesondere die komplexen Übergangsregelungen auf Anforderungsebene im Teilsystem Fahrzeuge sowie die Einführung von Systemversionen im Teilsystem ZZS (Zugsicherung, Zugsteuerung, Signalgebung) stellen Antragsteller vor neue Herausforderungen“, sagt Stefan Pöting. „Unsere Sachverständigen-/Inspektoren-Teams sind mit den neuen TSI-Regeln aber bestens vertraut. Mit unseren Benannten Stellen decken wir alle neuen Anforderungen im Genehmigungsprozess in Europa ab.“
Neue Genehmigungsprozesse müssen nach der jetzt erfolgten Veröffentlichung der neuen TSI-Regeln bzw. der 20-tägigen Übergangsfrist nach diesen abgewickelt werden; bei bereits laufenden Verfahren hängt es vom Prozessfortschritt, ob weiter nach den bislang gültigen Regeln verfahren wird, oder ob der Genehmigungsprozess nach den neuen Regeln neu aufgesetzt werden muss.
Weitere Informationen zum Bereich Bahntechnik bei TÜV NORD sind zu finden unter: www.tuev-nord.de/bahntechnik
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