Viele kennen das: Die Schranken am Bahnübergang senken sich, das rote Licht fängt zu blinken an. Und es dauert eine gefühlte Ewigkeit, bis schließlich der Zug durchfährt. Warum ist das so? Stefan Pöting, Leiter Bahntechnikbei TÜV NORD, erklärt.
Die Zeiten, in denen ein Schrankenwärter per Kurbel Schranken an Bahnübergängen schloss und öffnete, sind lange vorbei. Die meisten der über 16.000 Bahnübergänge in Deutschland sind aktiv gesichert, also sind mit Blinklicht, Ampel und/oder Schranken ausgestattet. Nur an Nebenbahnen sind passiv gesicherte Bahnübergänge, also solche nur mit Andreaskreuz, erlaubt, wenn die Bahn dort maximal Tempo 80 fährt. An Schnellstrecken, auf denen Schienenfahrzeuge schneller als 160 km/h fahren, gibt es keine Bahnübergänge, sie wurden durch Unter- oder Überführungen ersetzt.
Wer „bedient“ den Bahnübergang?
Selbstständig werden sich Schranken nicht schließen, wer also „bedient“ den Bahnübergang, wenn es keinen Schrankenwärter mehr gibt? Bahnübergänge werden, so die erste Möglichkeit, durch den Fahrdienstleiter oder die Fahrdienstleiterin im Stellwerk geschlossen und geöffnet. Der Zug auf der Strecke erhält die Erlaubnis zur Fahrt über die Streckensignale. Bahnübergänge können auch, das ist die zweite Möglichkeit, zuggesteuert gesichert sein, der Zug selbst löst dann die Lichtzeichen und/oder das Schließen der Schranken aus. Rund einen Kilometer vor dem Bahnübergang wird der Lokführerin oder dem Lokführer angezeigt, ob der Bahnübergang gesichert ist, um noch bremsen zu können, bevor der Zug den Bahnübergang erreicht. Sobald er den Bahnübergang passiert hat, wird die Sicherung des Bahnübergangs automatisch aufgehoben – es sei denn, es folgt ein Zug in Gegenrichtung. Dann muss der Straßenverkehr weiter warten.
„Schranken müssen früh schließen, weil die Bahn erstens schnell fährt und zweitens lange Bremswege hat, bedingt durch das Gewicht der Züge und durch den geringen Rollwiderstand der Metallradreifen auf der Metallschiene“, so Stefan Pöting. Dieser Rollwiderstand beträgt nur 20 Prozent eines Pkw-Reifens auf einer Asphaltfahrbahn. Ein Regionalzug, der mit 160 km/h fährt, legt einen Kilometer in 22 Sekunden zurück. Sein Bremsweg bei einer normalen Betriebsbremsung beträgt etwa 1.400 Meter, dafür braucht er mehr als eine Minute. Bei einer Gefahrenbremsung sind es immerhin noch 700 Meter und 30 Sekunden. „Das ist auch in etwa die Zeit, die für die Sicherung eines Bahnübergangs durch Blinklicht und/oder Schranken mindestens benötigt wird, bevor der Zug quert“, so Pöting.
Es gibt aber seinen Worten zufolge zwei Einschränkungen: „Nur wenige Bahnübergänge sind mit einem eigenen Hauptsignal gesichert. Und nicht jeder Zug ist mit Tempo 160 unterwegs.“
Steht ein Hauptsignal rund zwei Kilometer vor dem Bahnübergang und rollt ein Regionalzug mit Tempo 160 heran, verlängert sich die Zeit zwischen Gelb und Zugdurchfahrt am Bahnübergang auf 90 Sekunden. Nähert sich statt des Regionalzugs ein schwerer Güterzug mit Tempo 80, so beträgt die Zeit zwischen erstem Gelblicht und der Zugkreuzung schon 180 Sekunden. Sollte nun dieser Güterzug auch noch vor dem Hauptsignal gehalten haben, muss er erst einmal wieder Fahrt aufnehmen. Würde er auf der Strecke zwischen Signal und Bahnübergang eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h erreichen, würde sich die Schließzeit des Bahnübergangs um weitere 180 Sekunden verlängern, also auf insgesamt 360 Sekunden, ergo sechs Minuten. Eine gefühlte Ewigkeit. Wenn dann noch ein ähnlich langsamer Zug in Gegenrichtung kommt, braucht man viel Geduld im Auto, auf dem Fahrrad oder Motorrad oder als jemand, der zu Fuß unterwegs ist. „Aber besser geduldig warten und möglicherweise zu spät als nie ankommen“, so Pöting.
Zwar gibt es die sogenannte 240-Sekunden-Regel, wonach ein Bahnübergang nicht länger als eben diese 240 Sekunden (also vier Minuten) geschlossen sein soll, technisch bedingt kann es durchaus länger dauern – oder, wenn zum Beispiel ein Bahnhof in der Nähe ist, an dem ein Zug hält, oder wenn sich in der Nähe des Bahnübergangs ein komplexes Schienensystem befindet.
Diese 240-Sekunden-Regel sagt übrigens nicht, dass nach Ablauf der Zeit der Bahnübergang überquert werden darf, selbst wenn Schranken geschlossen sind oder das rote Licht leuchtet. Der Bahnübergang ist erst frei, wenn die Sicherungen ausgeschaltet sind oder Mitarbeitende der Bahn oder der Bundespolizei die Strecke für die Straßennutzerinnen und -nutzer freigeben.
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