Hamburg: Individuelle Brandschutzkonzepte sind für jede Art von Gebäude – egal ob Kindergarten, Krankenhaus oder Bürogebäude – verpflichtend seit im Jahr 2000 die brandschutztechnische Bauvorlagenverordnung deutschlandweit eingeführt wurde. In vielen Einrichtungen und Betrieben wurde ein entsprechendes Konzept nachträglich eingeführt. Doch aufgrund von mangelndem Verständnis wird es häufig falsch oder nur unzureichend umgesetzt. Die Folge: Das Risiko eines Brandes steigt und kann ernste Konsequenzen für den Gebäudehalter haben. Wolfgang Friedl, beratender Ingenieur für Brandschutz und Referent der TÜV NORD Akademie, erläutert, wieso der richtige Umgang mit Brandschutzkonzepten so wichtig ist.
Eine aktuelle Statistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) zeigt: Allein 2016 waren in mehr als 50 Prozent der Brandfälle fehlerhafte elektrische Installationen, Überhitzung oder menschliches Fehlverhalten Ursache vieler Schäden. „Ein korrekt erstelltes und umgesetztes Brandschutzkonzept könnte diese Ursachen drastisch reduzieren. Die notwendige Schulung der Mitarbeiter scheint für viele Unternehmer aber in erster Linie Kosten ohne direkt sichtbaren Mehrwert zu bedeuten. Hier liegt das größte Problem“, beschreibt Friedl die Situation. „Dabei entstehen in der Industrie deutschlandweit jedes Jahr Brandschäden in Höhe von rund sechs Milliarden Euro, die theoretisch vermeidbar wären.“
Das Brandschutzkonzept – was ist das?
Grundlage für ein Brandschutzkonzept sind mehrere gesetzliche Verordnungen wie beispielsweise die Baulagenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und diverse andere. Es beinhaltet alle Maßnahmen, die eine Brandentstehung und -ausbreitung verhindern oder deren Folgen möglichst gering halten können. Der Aufbau ist, mit Ausnahme weniger Einzelfälle, in der Regel gleich strukturiert: Zu Beginn steht die Gebäudebeschreibung mit Informationen zu den Nutzungen, Abmessungen und den verwendeten Materialien. Basierend darauf schließt sich die baurechtliche Einordnung an. Hier werden genehmigungspflichtige Abweichungen, Angaben zu Sonderbauten und Ähnliches dokumentiert. Passend zum jeweiligen Gebäude werden am Ende jedes Brandschutzkonzepts bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen festgelegt. Ausschließlich Fachplaner, zugelassene Bauingenieure und Architekten sind befugt, ein entsprechendes Konzept zu erstellen und bei der Baubehörde einzureichen.
Brandschutzkonzepte verstehen – wieso?
„Nach der Erstellung eines Brandschutzkonzepts sehen viele Unternehmer ihr Soll erfüllt und sich selbst nicht mehr in der Pflicht. Das ist allerdings ein Trugschluss“, so der Experte. Sobald ein Brandschutzkonzept erstellt wurde, ist der Gebäudehalter beziehungsweise der Unternehmer verpflichtet, die darin festgelegten Brandschutzmaßnahmen auch umzusetzen. Hierfür ist es notwendig, das Konzept lesen und verstehen zu können. Viele Formulierungen sind besonders für ungeübte Personen schwer zu deuten und führen schnell zu Umsetzungsfehlern. Doch gerade Brände, die durch ein fehlerhaft umgesetztes Brandschutzkonzept verursacht werden, können schwere Folgen für den Betreiber nach sich ziehen: Neben der möglichen ausbleibenden Versicherungszahlung droht zusätzlich eine Klage wegen grober Fahrlässigkeit und gegebenenfalls sogar eine Haftstrafe. Im schlimmsten Fall kann der Betrieb sogar ganz eingestellt werden. „Verglichen mit den möglichen Konsequenzen ist der Aufwand, einen Mitarbeiter entsprechend schulen zu lassen, verschwindend gering. Die Erfahrung hat gezeigt, wie wertvoll umfassende Vorkehrungen sind“, sagt Friedl.
Als Präventivmaßnahme für einen sicheren Umgang mit Brandschutzkonzepten bietet die TÜV NORD Akademie ein thematisch passendes Seminar an. Teilnehmer lernen, ein Brandschutzkonzept zu lesen, zu bewerten und richtig umzusetzen. Die nächsten Schulungen finden am 17./18. Juli in Berlin und am 1./2. November 2017 in Hamburg statt.
Weitere Informationen zum Thema und der Weiterbildung auf der Website der TÜV NORD Akademie.
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