TÜV NORD ruft in einer Gemeinschaftsaktion alle Führerscheinprüflinge dazu auf, mit einem aktuellen Corona-Test zur Theorie- und zur Praxisprüfung zu erscheinen; so, wie man es vom Einkauf oder vom Friseurbesuch her kennt.
Der Grund dafür sind steigende Infektionszahlen und die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.
Die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Unternehmen – d.h. TÜV NORD in gleicher Weise wie die Fahrschulen – zum Testangebot für alle Mitarbeitenden. Parallel dazu richten die TÜV NORD-Prüfer:innen jetzt einen Appell an alle Bewerbenden mit dem Ziel, auch morgen noch ‚sicher prüfen zu dürfen‘.
Die bisher entwickelten und angewandten Schutz- und Hygienemaßnahmen haben sich zwar bewährt, erscheinen bei immer neuen Mutanten aber allein nicht mehr ausreichend, um eine weitere „Notbremse“ auch bei den Fahrerlaubnisprüfungen zu verhindern.
Die Kernbotschaften der Initiative:
Alle Bewerbenden werden aufgerufen, mit aktuellem Corona-Test zur Führerscheinprüfung (sowohl Theorie, als auch Praxis) zu erscheinen – so, wie sie es auch aus Modellprojekten, vom Einkauf oder Friseurbesuch kennen.
Sowohl Sachverständige als auch Fahrlehrer:innen nutzen die Testangebote ihrer Ar-beitgeber umfassend.
„Wir sitzen zu dritt in einem Fahrzeug; von einem Coronatest profitieren doch alle gleichermaßen. Das senkt das Infektionsrisiko und macht unsere Prüfung noch ein Stück sicherer und auch entspannter“, erläutert Wolfhardt Werner, Leiter Fahrerlaubniskompetenz bei TÜV NORD, das Ziel der Gemeinschaftsaktion.
Alle Beteiligten tragen bei den Prüfungen den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz – eine medizinische Maske ist der Mindeststandard, eine FFP2-Maske wird empfohlen (in NRW ist die FFP2-Maske bei der praktischen Prüfung schon vorgeschrieben).
Die bekannten Schutzmaßnahmen Abstand, Hygiene, Lüften sind weiterhin uneingeschränkt erforderlich und umzusetzen.
Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung sind zu beachten – die Nutzung der Corona-WarnApp wird empfohlen.
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Der Appell wird an die Bewerbenden über verschiedene Informationskanäle publiziert. Auch Social-Media-Beiträge sowie ein kurzes Erklärvideo stehen zur Verfügung – #sichereführerscheinprüfung begleitet die Initiative.
Und: Die Initiative gilt nur solange als freiwilliger Appell, wie landes- oder kommunalspezifische Regelungen keine darüberhinausgehenden Maßnahmen fordern bzw. vorschreiben.
Weitere Infos: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/corona-update/
Über die TÜV NORD GROUP
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