Werden Wasserleitungen längere Zeit nicht genutzt, können dort Bakterien, zum Beispiel Legionellen, wachsen und die Gesundheit von Menschen stark gefährden. Besonders in den bevorstehenden Ferienmonaten können die Bakterien zum Problem werden: Für Urlauber erhöht sich sowohl in länger leerstehenden Appartements und Ferienhäusern als auch nach der Rückkehr zu Hause das Risiko, an Legionellen zu erkranken. TÜV NORD gibt Tipps, wie sich Urlauber vor den Bakterien schützen können.
Legionellen sind Bakterien im Wasser, die sich ab einer Wassertemperatur von etwa 20 bis 25 Grad vermehren und zu lebensgefährlichen Infektionen mit grippeähnlichen Symptomen bis hin zur schweren Lungenentzündung führen können. Sie gelangen durch die Atmung in Form von vernebeltem Wasser in die Lunge. Dies kann zum Beispiel beim Duschen der Fall sein.
Wie Urlauber das Risiko minimieren, an Legionellen zu erkranken, erklärt Lisa-Marie Kerth von TÜV NORD:
- Den Nachbarn oder einen Vertrauten bitten, nicht nur die Blumen zu gießen und die Post zu holen, sondern auch alle Wasserhähne regelmäßig laufen zu lassen. Alle drei Tage sind ausreichend, um das Wasser in den Leitungen auszutauschen und um Stagnationen in den Rohren zu verhindern.
- Das Wasser vor dem ersten Duschen – insbesondere im Ferienhaus, aber auch nach der Rückkehr zu Hause – unbedingt einige Minuten lang heiß laufen lassen. Dadurch werden zum einen die Leitungen gespült, zum anderen sterben Legionellen ab einer Temperatur von 60 Grad ab.
- Wer länger als vier Wochen unterwegs ist, sollte vor seiner Abreise den Wasser-Haupthahn komplett zudrehen und die Leitungen nach der Rückkehr einige Minuten lang gründlich durchspülen.
Um Legionellenwachstum bereits im Keim zu ersticken oder einer möglichen Kontamination auf die Spur zu kommen, ist eine allgemeine Untersuchung des Wassers mit Probenahme sowie eine Gefährdungsanalyse durch ein Prüfunternehmen hilfreich. Auf diese Weise können Legionellenansammlungen, zum Beispiel in nicht durchspülten Leitungsteilen, festgestellt oder auch ausgeschlossen werden. Mieter können sich bei ihrem Vermieter nach einer solchen Wasserprüfung auf Legionellen erkundigen. Diese ist in Deutschland laut novellierter Trinkwasserverordnung von Dezember 2012 für Vermieter ab einer bestimmten Anlagengröße verpflichtend.
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