Gesundheitsschutz: Grenzwert für Blei im Trinkwasser sinkt

Seit dem 1. Dezember 2013 darf Trinkwasser in Deutschland nicht mehr als 0,01 Milligramm Blei pro Liter enthalten. Dies schreibt eine neue Regelung vor, die im Rahmen der aktuellen Trinkwasserverordnung in Kraft getreten ist.

Seit dem 1. Dezember 2013 darf Trinkwasser in Deutschland nicht mehr als 0,01 Milligramm Blei pro Liter enthalten. Dies schreibt eine neue Regelung vor, die im Rahmen der aktuellen Trinkwasserverordnung in Kraft getreten ist. Sie dient zum Schutz der Gesundheit und wird von den Fachleuten von TÜV NORD begrüßt.

  Vor allem bei Kleinkindern und werdenden Müttern kann sich eine erhöhte Bleikonzentration im Trinkwasser schädlich auf die Gesundheit auswirken. Deshalb sollten besonders schwangere Frauen sowie Familien mit kleinen Kindern ihre Wasserleitungen auf Blei prüfen lassen. „Ratsam ist dies vor allem in alten Häusern, die vor dem Jahr 1970 errichtet wurden. Häufig gibt es dort noch Rückstände von Bleirohren, die das giftige Schwermetall ins Trinkwasser abgeben“, erläutert Rainer Brüsewitz, Leiter Gefährliche Stoffe bei TÜV NORD.

Ob eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Blei vorliegt, kann mit Hilfe einer Wasseranalyse nachgewiesen werden. Diese wird unter anderem von fachkundigen Prüfunternehmen wie TÜV NORD durchgeführt. Fällt der Befund positiv aus, müssen die Rohre ausgewechselt werden.

Vermieter und Gebäudebetreiber, die bereits von Bleirohren in der eigenen Hausinstallation wissen, sind ab sofort verpflichtet, ihre Mieter darüber in Kenntnis zu setzen.

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