Nach Presseberichten über Messgeräte bei der TÜV-Prüfung: Hauptuntersuchungen gehen weiter

28.12.2015 | Mobilität: Die Autofahrer können sich darauf verlassen, dass die bei der Hauptuntersuchung (HU) eingesetzten Messgeräte einwandfrei funktionieren. Alle Bremsen- und Scheinwerferprüfungen werden mit exakt messenden Geräten durchgeführt, die regelmäßig nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen geprüft werden.

Die Autofahrer können sich darauf verlassen, dass die bei der Hauptuntersuchung (HU) eingesetzten Messgeräte einwandfrei funktionieren. Alle Bremsen- und Scheinwerferprüfungen werden mit exakt messenden Geräten durchgeführt, die regelmäßig nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen geprüft werden. Die Hauptuntersuchungen werden wie gewohnt durchgeführt, alle Plaketten sind gültig. 

Die Presse hatte über Änderungen auf EU-Ebene und die Umsetzung der europäischen Vorgaben in Deutschland berichtet. Dabei geht es um die Dokumentation der Messgenauigkeit, nicht aber um die Genauigkeit von Instrumenten oder die angewandten Verfahren bei der HU. Nach den EU-Bestimmungen muss das deutsche Verfahren der Eichung von Messgeräten nach den EU-Bestimmungen durch neue Dokumentationspflichten ersetzt werden.

Eine Harmonisierung der internationalen Anforderungen mit den heute angewendeten nationalen Vorgehensweisen ist noch nicht ausreichend erfolgt. Dies hat jetzt zur Aussetzung der Akkreditierung für alle Prüforganisationen in Deutschland geführt. Betroffen sind fast ausschließlich Hauptuntersuchungen in Werkstätten, nicht an TÜV-STATIONEN.

Prüforganisationen, Behörden und die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) klären zurzeit alle offenen Punkte zur Dokumentation der Kalibrierung der Messgeräte. Für Autofahrer hat das keine Auswirkungen. TÜV NORD geht davon aus, dass unter allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung erzielt wird, so dass eine Hauptuntersuchung in Werkstätten auch in Zukunft nicht in Frage gestellt ist.

Über die TÜV NORD GROUP

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