Neue Druckbehälterrichtlinie für Exporte in die Zollunion bald bindend

Ab August 2015 ist die neue Druckbehälterrichtlinie für Exporte in Länder der Zollunion bindend. Druckgeräte und deren Komponenten müssen dann den Anforderungen des neuen technischen Reglements TR ZU 032/2013 entsprechen.

Ab August 2015 ist die neue Druckbehälterrichtlinie für Exporte in Länder der Zollunion bindend. Druckgeräte und deren Komponenten müssen dann den Anforderungen des neuen technischen Reglements TR ZU 032/2013 ‚Über die Sicherheit der Ausrüstung, die unter Überdruck arbeitet‘ entsprechen. Alte Zertifikate sind nur noch bis zu diesem Zeitpunkt gültig.

„Hersteller, die in Länder der Zollunion liefern oder deren Produkte in den russischen Raum exportiert werden, können nur marktfähig bleiben, wenn sie sich an die neuen Maßgaben halten“, sagt Ludmila Brändle, Referatsleiterin exportbegleitende Dienstleistungen bei TÜV NORD CERT. Der technische Dienstleister ist mit den länderspezifischen Anforderungen vertraut und unterstützt bei der Beschaffung von notwendigen Genehmigungen.

Auch nach der Änderung werden für Europa ausgestellte Genehmigungen von den Ländern der Zollunion nicht direkt anerkannt. Einzelne Nachweise, die für die Anerkennung in der EU notwendig sind, können allerdings auch für die Zulassung auf dem russischen Markt genutzt werden: Zum Beispiel der Nachweis über die zerstörungsfreie Prüfung, Materiallisten, Eignungsnachweise oder Schweißfachbetriebszertifikate. Insofern bedeutet die Novellierung eine Arbeitserleichterung für europäische Hersteller und Exporteure. Andere Anforderungen sind nach wie vor länderspezifisch. „So benötigt zum Beispiel jeder Druckbehälter einen Behälterpass. In diesem sind wichtige technische Daten wie Druck, Gefahrenklasse des Mediums, Druckvolumenprodukt, t°C, Zeichnungen und Festigkeitsberechnungen verzeichnet“, so Ludmila Brändle. Besonders beachten sollten europäische Hersteller den Umfang von zerstörungsfreien Prüfungen. Hier ist der Unterschied zu den europäischen Anforderungen beträchtlich.

Zur Zollunion zählen heute die Länder Russland, Belarus, Kasachstan und Armenien. Es wird angestrebt, die bestehende Europäisch-Asiatische Wirtschaftsunion (EAWU) zu erweitern und die vor einem Vierteljahrhundert zerfallenen Wirtschaftsbeziehungen wiederherzustellen. TÜV NORD CERT unterstützt mit einem breiten Spektrum von Dienstleistungen beim reibungslosen und termingerechten Export in die Zollunion. So bietet die Gesellschaft eine Vielzahl der für das CE-Kennzeichen erforderlichen Prüfungen an.

Mit diesen und weiteren Dokumenten lassen sich bei TÜV NORD CERT die für den Export nötigen Konformitätsunterlagen beantragen. Aufgrund spezieller Anforderungen aus der aktuellen Gesetzgebung sind für bestimmte Produkte zusätzliche Zertifikate und Genehmigungen erforderlich. Bei der Beschaffung dieser Unterlagen ist TÜV NORD CERT ebenfalls behilflich. Informationen sind erhältlich per Mail an technology@tuev-nord.de oder telefonisch über die kostenlose Service-Hotline 0800 2457457 (Mo.-Fr. 8:00-18:00 Uhr).

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Die TÜV NORD GROUP ist mit über 10.000 Mitarbeitern einer der größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und Prüfkompetenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den Geschäftsbereichen gehören Industrie Service, Mobilität, IT und Bildung. Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der Konzern ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Branche.

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