Die Natur mit dem Fahrrad genießen. Viele Urlauber möchten dieses Gefühl auch am Urlaubsort nicht missen und nehmen das eigene Rad auf dem Autodach oder -heck mit in die Ferien. Um sicher ans Ziel zu kommen, sollten vor der Reise einige wichtige Punkte beachtet werden.
Bevor der erste Handgriff erfolgen kann, muss sichergestellt werden, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Der Fahrzeugschein enthält alle erforderlichen Angaben. Wichtig für den Dachgepäckträger ist die Dachlast. Sollen die Fahrräder am Heck des Fahrzeugs transportiert werden, muss das Fahrzeuggewicht vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden. Die Differenz darf durch Gepäck, Fahrradträger und Räder nicht überschritten werden. „Bei Gepäckträger und zwei Fahrrädern kommen etwa 50 Kilo zusätzliche Last zusammen. Vorsicht ist geboten beim Transport von Elektrorädern, da ein Rad allein schon 25 Kilo wiegt“, erklärt Rainer Scharpenberg von TÜV NORD.
Beim Anbringen des Gepäckträgers ist die Montageanleitung zu beachten. Die Bauteile müssen fest am Auto angebracht sein, die Fahrräder so verzurrt, dass sie dem Fahrtwind stand halten. „Bitte kontrollieren Sie Gepäckträger und Räder auch regelmäßig während der Reise. Der Fahrer ist dazu verpflichtet und kann im Schadensfall haftbar gemacht werden. Bei unsachgemäßem Gebrauch und unsachgemäßer Montage haften Hersteller und Händler nicht für Schäden an Personen oder Sachen“, so Scharpenberg.
Die Fahreigenschaften des Pkw werden durch das Fahren mit einem Fahrradheckträger beeinflusst, deshalb sollte die Fahrgeschwindigkeit angepasst werden und eine Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden. Auch schnelle, ruckartige Fahrmanöver sind zu vermeiden. Beim Rückwärtsfahren ist zu beachten, dass das Auto mit dem Träger länger ist als gewohnt und dass die Parkassistenzsysteme möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren.
Wer einen Gepäckträger kaufen möchte, sollte auf das GS-Zeichen achten. „Das GS-Zeichen sagt aus, dass eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt und alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Gepäckträgers geprüft worden sind. Das betrifft die Beständigkeit des Materials, den Ausschluss von Schadstoffen, aber auch die Vollständigkeit der Bedienungsanleitung und dauerhaft lesbare Kennzeichnungen“, sagt Scharpenberg. Im Gegensatz zu ungeprüfter Ware kann der Käufer sicher sein, dass sich keine Quetsch- und Scherstellen am Produkt befinden. Das ist gerade bei der Montage der oft ausladenden Bauteile wichtig“, so der Experte für Produktprüfungen weiter. Informationen zum GS-Zeichen gibt es auf http://www.tuev-nord.de/de/gs-zeichen-1071.htm
Über die TÜV NORD GROUP
Die TÜV NORD GROUP ist mit über 10.000 Mitarbeitern einer der größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und Prüfkompetenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den Geschäftsbereichen gehören Industrie Service, Mobilität, IT und Bildung. Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der Konzern ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Branche.
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