Die EU-Drohnenverordnungen (2019/947 und 2020/746) definieren seit 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Danach werden neue Drohnen künftig in sieben Klassen eingeteilt, fünf in der sogenannten offenen Kategorie. Die Einteilung folgt zum Beispiel nach Gewicht oder Entfernung zum Menschen. Die Norm legt die Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Wartung und Betrieb von Drohnen und entsprechenden Zusatzgeräten zur Fernüberwachung fest. Außerdem wird geregelt, unter welchen Bedingungen Drohnenhersteller aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ihre Produkte in den einheitlichen europäischen Markt einführen dürfen.
„Die neuen EU-Drohnenverordnungen definieren endlich einheitlich die Anforderungen an Drohnen. Als erste Benannte Stelle können wir die Hersteller nun im Zertifizierungsprozess unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit im europäischen Luftraum leisten“, sagt Luis Gómez, Geschäftsführer Alter Technology.