TÜV NORD fordert horizontales Regelwerk für hochautomatisierte Nutzfahrzeuge

Nutzfahrzeuge, die an einem Stauende automatisch bremsen oder auf die Standspur ausweichen, könnten Leben retten. Bislang sind solche Systeme aber nicht zulassungsfähig.

Hannover: Nutzfahrzeuge, die an einem Stauende nicht nur automatisch bremsen, sondern auch auf die Standspur ausweichen, könnten Leben retten. Doch bislang sind solche Systeme nicht zulassungsfähig. TÜV NORD fordert daher, dass die ECE-Regelungen zügig überarbeitet werden.

Für den Transportunternehmer bringt das hochautomatisierte Nutzfahrzeug große Vorteile. Schwere Lkw-Unfälle können vermieden werden. Weniger Zeitverlust durch Staus bedeutet höhere Pünktlichkeit der Lieferungen. Fahren die Nutzfahrzeuge automatisiert in einer Kolonne als sogenannter „Platoon“, dann sinkt auch der Kraftstoffverbrauch spürbar.

Der Weg der Automatisierung führt in fünf Stufen von einzelnen Fahrerassistenzsystemen – etwa einem Spurhaltewarnsystem – bis zur höchsten Stufe, bei dem das System sämtliche Situationen automatisch bewältigt. Für die technische Sicherheit von Fahrerassistenzsystemen sorgen heute bereits UN-Regelungen (ECE), die Voraussetzungen für die Typgenehmigung sind. Für hochautomatisierte Nutzfahrzeuge reichen Einzelregelungen aber nicht mehr. „Spätestens ab Stufe drei, dem hochautomatisierten Fahren, muss auch das Zusammenspiel der Systeme technisch prüfbar sein“, sagt Robert Plank, Vorsitzender der Geschäftsführung von TÜV NORD Mobilität. „Wir brauchen eine horizontale UN-Regelung (ECE), welche die Wechselwirkungen zwischen Lenkung, Bremsen, Antrieb und weiteren Systemen genau definiert. Diese stellt dann die Grundlage für eine Sicherheitsprüfung dar.“

Die UN-Regelungen (ECE) bezeichnen einen Katalog von derzeit 137 international einheitlichen, technischen Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen. Rund 50 dieser Regelungen betreffen Nutzfahrzeuge, so auch die UN-Regelung R131 für den Notbremsassistenten, der bei neuen Typgenehmigungen von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht von November 2016 an in der Europäischen Union Pflicht wird – ab 2018 dann auch für alle Neufahrzeuge.

Mit dieser UN-Regelung R131 wird eine wirksame Prüfgrundlage für die Zulassung von Assistenzsystemen für Nutzfahrzeuge geschaffen. So prüfen Spezialisten von TÜV NORD in Hannover, Essen und Wolfsburg den Notbremsassistenten im praktischen Versuch. Dabei fährt das Fahrzeug mit 80 km/h auf ein stehendes Hindernis zu. Die Ingenieure testen dabei, ob 1,4 Sekunden vor dem drohenden Aufprall ein Warnsignal erfolgt und ob 0,8 Sekunden zuvor die Bremsung korrekt ausgelöst wird – mit der notwendigen Absenkung der Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h. „Doch viele andere Fragen des automatisierten Fahrens sind noch ungeklärt“, betont Plank. „So sind durch die UN R79 automatisierte Lenkeingriffe bislang nur bis zu einer Geschwindigkeit von 10 km/h erlaubt.“ Dies verhindere bislang den Serieneinsatz von Systemen, die die Notbremsung mit einem Ausweichmanöver kombinieren.

Noch völlig unklar sind die Vorgaben für das hochautomatisierte Fahren, bei dem der Fahrer zeitweise das Lenken an ein technisches System delegieren kann. „Offen ist beispielsweise die Frage, wie lange die Zeitspanne dauern darf, bis der Fahrer nach einer Aufforderung durch das System das Lenkrad wieder übernehmen muss“, erläutert Plank.

Im Bereich der funktionalen Sicherheit für die Produktentwicklung ist der Regelungsbedarf mittlerweile erkannt. So wird die ISO-Norm 26262 für sicherheitsrelevante elektrische und elektronische Systeme in Kraftfahrzeugen derzeit auf die spezifischen Anforderungen von Nutzfahrzeugen ausgeweitet. Damit verfügen Nutzfahrzeugentwickler zukünftig beispielsweise über genaue Entwicklungsmethoden und erlaubte Restfehlerraten für elektrische und elektronische Systeme, wie Steuergeräte und können so die Gesamtsysteme standardisiert absichern.

Weitere Informationen am Messestand von TÜV NORD in Halle 13, Stand D14 auf der IAA Nutzfahrzeuge in Hannover (22.-29. September 2016).

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