„Mit 17 hat man noch Träume…“. Diese Träume werden in Niedersachsen schon für mehr als die Hälfte der Führerscheinaspiranten Wirklichkeit, weil sie die Möglichkeit nutzen, schon im Alter von 17 Jahren im Auto begleitet am Straßenverkehr teilzunehmen. Wie TÜV NORD Mobilität mitteilt, ist dieser Prozentsatz von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gestiegen ist er aber im Vergleich zum Vorjahr wieder überall. Der Geschäftsführer von TÜV NORD Mobilität, Hartmut Abeln, erläutert: „Gerade in ländlichen Gebieten ist das Interesse am Begleiteten Fahren ab 17 besonders groß. Wer zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung kommt, wird von Eltern und Freunden intensiv unterstützt. Im Vergleich zu anderen Führerschein-Bewerbern liegt die Zahl der bestandenen Prüfungen beim Begleiteten Fahren BF 17 signifikant höher.“
Beim ‚Begleiteten Fahren ab 17‘ dürfen Jugendliche früher den Führerschein machen und auch früher Auto fahren. Bis zu ihrem 18. Geburtstag ist es ihnen aber nur erlaubt, mit einer Begleitperson am Steuer zu sitzen. Diese Person ist in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen und hat bei den Fahrten die Aufgabe, den Jugendlichen an eine sichere Fahrweise heranzuführen. So bekommen die jungen Autofahrer mehr Routine und Sicherheit und vor allem das, was sie über eine solide Ausbildung in der Fahrschule hinaus im realen Straßenverkehr am meisten brauchen: Erfahrungen im wahrsten Sinne des Wortes.
Hartmut Abeln: „Junge Autofahrer sind besonders häufig in Unfälle verwickelt. Die wichtigsten Gründe dafür sind überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol. Durch das begleitete Fahren werden Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme im Verkehr gestärkt. Auch deswegen hat sich TÜV NORD sehr dafür eingesetzt, den früheren Modellversuch bundesweit in reguläres Recht zu überführen.“
Die jetzt von TÜV NORD veröffentlichten Zahlen (von 2013) zeigen deutlich, dass sich der ‚Führerschein mit 17‘ bei den jungen Menschen zu einem Renner entwickelt hat. Im Norden nutzen 47,8 % der Führerscheinaspiranten die Möglichkeiten des BF 17. Im Jahr zuvor waren es noch 46,8 %. In Niedersachsen, wo bereits ab 2004 ein entsprechender Modellversuch lief, sind es sogar 51,0 % mit ebenfalls steigender Tendenz (Vorjahr 49,7 %).
Das ‚Begleitete Fahren‘ ist seit Anfang 2011 bundesweit Teil des Dauerrechts. Die Teilnahme am ‚Begleiteten Fahren‘ ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Als Begleitpersonen kommen übrigens nur Personen in Frage, die mindestens 30 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder 3) sind. Sie dürfen überdies nicht mehr als einen Punkt im (seit Mai 2014 neuen) Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Die Zahlen der Bundesländer im Vergleich:
TÜV NORD Mobilität gesamt: 47,8 % (Vorjahr 46,8 %)
Bundesland Niedersachsen: 51,0 % (Vorjahr 49,7 %)
NRW, Westfalen, Ruhrgebiet, Niederrhein: 47,2 % (Vorjahr 46,5 %)
Schleswig-Holstein: 46,1 % (Vorjahr 44,3 %)
Bundesland Bremen: 25,5 % (Vorjahr 24,3 %)
Über die TÜV NORD GROUP
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