Veranstaltungssicherheit auf Augenhöhe diskutieren

26. Juni 2023 | Bildung: Die Sicherheit der Menschen ist das höchste Gut, wenn es darum geht, öffentliche Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Tragische Unfälle, wie sie in der Vergangenheit durch unzureichende Fluchtwege oder mangelhaften Schutz vor äußeren Angriffen vorgekommen sind, sollen sich nicht wiederholen. Die Sicherheitsanforderungen steigen stetig und damit auch die Kosten. Damit letztere nicht aus dem Ruder laufen, empfiehlt TÜV NORD Veranstalter:innen, sich mit den rechtlichen und sicherheitsrelevanten Grundlagen der Veranstaltungssicherheit auseinanderzusetzen.

Jeder Mensch, der bei einer Veranstaltung verletzt wird, ist einer zu viel. Aus diesem Grund dürfe man nicht am Umfang der Sicherheitsmaßnahmen rütteln, sondern sollte den Fokus auf eine solide Planung und intelligente Sicherheitskonzepte legen, sagt Olaf Jastrob, Vorsitzender des Deutschen Expertenrats Besuchersicherheit e.V. und Fachreferent bei TÜV NORD. „Ich empfehle allen, die Veranstaltungen planen, sich mit den rechtlichen sowie fachlichen Grundlagen der Veranstaltungs- und Besuchersicherheit auseinanderzusetzen. Wenn ich schon in der Planungsphase weiß, welche Gefahrensituationen mit einem bestimmten Veranstaltungsort verknüpft sind oder welche Aspekte bei einer Sportveranstlung beleuchtet werden müssen, weiß ich, was mich erwartet und kann rechtzeitig die Weichen stellen“.

Auch im Kontakt mit Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden könnten Maßnahmen passgenauer abgestimmt werden. Damit entsteht eine höhere Planungssicherheit und eine bessere Kostenkontrolle. Niemand kenne die eigene Veranstaltung so gut wie diejenigen, die sie planen und könne Bedenken aushebeln oder im besten Fall schon ein tragfähiges Sicherheitskonzept vorweisen. „Wenn ich im Vorfeld weiß, was umsetzbar ist und meine Veranstaltung entsprechend analysiere und mich den Behörden als kompetentes Gegenüber zeige, schlägt sich das auch in den Auflagen wieder“, so Jastrob. In der Konsequenz könnten nicht notwendige Kosten vermieden werden. Investitionen in Sicherheit und Rechtskonformität werden passgenau getätigt.

Auch Vereine können von einer Weiterbildung profitieren. Die Nutzung von Versammlungsräumen für Vereinsveranstaltungen oder auch Sicherheitskonzepte fordern oft das Vorhandensein einer Veranstaltungsleitung (in Versammlungsstätten nach MVStättVO §38). Wenn sich innerhalb des Vereins jemand mit den gesetzlichen Vorgaben auskennt und einen entsprechenden Nachweis erbringen kann, muss dieser Posten nicht extern vergeben werden und das gesparte Geld kann der Veranstaltung zugute kommen. TÜV NORD bietet unterschiedliche Seminare im Bereich Veranstaltungssicherheit an, Informationen dazu gibt es unter Veranstaltungssicherheit | TÜV NORD (tuev-nord.de)

 

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