Hamburg: Hat sich da jemand wieder eine überflüssige Anforderung ausgedacht, oder ist es wirklich sinnvoll, auch alte Aufzüge bis zum Jahresende mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem auszurüsten? „Unbedingt“, meint Axel Stohlmann, Leiter des Competence-Centers Fördertechnik bei TÜV NORD. „Niemand diskutiert ernsthaft über den Sinn vom Sicherheitsgurt im Auto. Er kann, ebenso wie das Zweiwege-Kommunikationssystem im Aufzug, die Sicherheit bei der Benutzung erhöhen.“
Warum? Weil nur das Zweiwege-Kommunikationssystem sicherstellt, dass tatsächlich Hilfe herbeigerufen werden kann. Im Notfall kann jeder Nutzer eines Aufzugs mit Tastendruck einen Notdienst erreichen und ein aufgetretenes Problem schildern. Erforderliche Befreiungsmaßnahmen werden unverzüglich eingeleitet, während der ganzen Zeit hält der Notdienst Kontakt zu den eingeschlossenen Personen im Fahrkorb. Notfalls kann über den Notdienst auch ein Notarzt oder die Feuerwehr gerufen werden. Das alles wäre nicht möglich, wenn beim Drücken des Alarmknopfs nur eine Klingel oder ein anderes akustisches Signal ausgelöst würde, welches nur in unmittelbarer Nähe des Aufzugs selbst zu hören ist. Zu Tagesrandzeiten, am Wochenende und an Feiertagen wird das in Bürohäusern niemand hören. Wenn es ganz schlecht läuft, würden Personen sogar mehrere Tage in der Kabine eingesperrt sein können. Auch ein Einweg-Kommunikationssystem, das den Fahrkorb mit einem Notdienst verbindet, hat seine Tücken, weil für eingeschlossene Personen nicht erkennbar ist, ob der Notruf entgegengenommen und eine Rettung eingeleitet wurde.
Auch wenn Aufzüge sichere Transportmittel sind: „Man sollte immer darauf bedacht sein, alle modernen sicherheitstechnischen Einrichtungen zu nutzen, um Gefährdungen zu reduzieren“, sagt Axel Stohlmann. „Der nachträgliche Einbau eines solchen Systems ist in allen Anlagen möglich. Fachfirmen können das ohne lange Ausfälle erledigen. Anschließend prüft einer unserer über 200 Aufzugssachverständigen, die wir in Deutschland haben, ob alles richtig funktioniert.“ Nur mit dieser Abnahme darf der Aufzug wieder in Betrieb gehen, es handelt sich um eine prüfpflichtige Änderung: „Die Prüfung ist ein wichtiger Teil des sicheren Betriebs“, so Stohlmann.
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