Wer in einen Kaltwassersatz, einen sogenannten Chiller, investiert, will ihn natürlich ökonomisch betreiben. Investitionsvolumen und voraussichtliche Energiekosten spielen bei der Kaufentscheidung ebenso eine wichtige Rolle wie die in den Datenblättern zugesicherte Kühlleistung. Da manchmal Papier sehr geduldig ist, empfiehlt das TÜV NORD-Kälte- und Klimalabor, mit dem Hersteller zusammen einen sogenannten Witness-Test durchzuführen.
„Viele potenzielle Käufer von Chillern verlassen sich blind auf Angaben der Hersteller für Kühlleistung und Leistungsaufnahme“, sagt Vera Gräff, Technische Leiterin des TÜV NORD-Kälte- und Klimalabors. Zusammen mit der Preisempfehlung komme es schnell zur Entscheidung für oder gegen ein Gerät.
Doch Hersteller können die Angaben in den Datenblättern selbst erheben, ohne sie durch externe Dritte bestätigen zu lassen. Gräff: „Papier kann sehr geduldig sein.“ Deshalb empfiehlt sie denjenigen, die eine Investition tätigen wollen, das ausgewählte Gerät oder die infrage kommenden Geräte durch ein unabhängiges nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Laboratorium prüfen zu lassen. „Das kostet zwar Geld, kann sich aber über die Laufzeit sehr schnell wieder auszahlen“, so Gräff.
Tatsächliche Leistungsaufnahme deutlich über angegebenen Werten
Erfüllen Geräte die zugesagten Leistungsversprechen nämlich nicht, gibt es nach Aussage von Vera Gräff gleich mehrere Fallstricke. Erstens: Das Gerät kann deutlich mehr elektrische Leistung aufnehmen als in den Datenblättern angegeben; das führt zu einem erhöhten Energiebedarf und somit zu höheren Betriebskosten als kalkuliert. Gräff: „Wir hatten kürzlich wieder so einen Fall: Die tatsächliche Leistungsaufnahme des getesteten Geräts lag – über das Jahr gerechnet – 70 Prozent über dem im Datenblatt angegebenen Wert.“ Das machte in diesem konkreten Fall bei einem angenommenen kWh-Preis von 20 Cent einen Mehrbetrag von fast 2.000 Euro pro Jahr aus. Zweitens: Das Gerät kann unter Umständen die zugesagten Kühlleistungen nicht einhalten, es kann also für den vorgesehenen Einsatzzweck ungeeignet sein. Drittens: Schließlich darf das Gerät in der EU nur verkauft werden und in Betrieb gehen, wenn die Grenzwerte der Ökodesign-Richtlinie eingehalten werden.
Das TÜV NORD-Kälte- und Klimalabor bietet Tests im Beisein von Kunden und Herstellern an, so genannte Witness-Tests. Ein Hersteller, der die Gerätedaten gewissenhaft erhebt, werde dem immer zustimmen, so Gräff. Bei einem solchen Test durchläuft ein Gerät eine Prüfung, und der Kunde kann live dabei sein, entweder vor Ort oder virtuell über das Web. „Eine unabhängige Prüfung schafft Vertrauen in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit kälte- und klimatechnischer Produkte“, so Vera Gräff. Davon profitierten Hersteller wie Händler, Montagebetriebe und letztlich Betreiber der Anlagen gleichermaßen.
Das TÜV NORD-Kälte- und Klimalabor prüft im Auftrag vieler Hersteller aus der ganzen Welt kälte-, klima- und lüftungstechnische Anlagen in einer großen Bandbreite. Darüber hinaus können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Labors Geräte für den Einsatz mit bestimmten Hygieneanforderungen, wie beispielsweise in Krankenhäusern, prüfen. Und: Das Labor ist seit mehr als 25 Jahren für die Eurovent Certita Certification SAS (ECC) tätig.
Informationen rund um das Labor gibt es hier: https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/immobilien/kaelte-klima-lueftungstechnik-prueflabor/
Über die TÜV NORD GROUP
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