Neue Auflage der Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung

03. Juli 2023 | Mobilität: TÜV NORD stellt die seit 1. Juli 2023 geltenden neuen Bewertungsgrundlagen vor.

Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) haben Ende 2022 die 4. Auflage der Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung veröffentlicht. TÜV NORD stellt die seit 1. Juli 2023 geltenden neuen Bewertungsgrundlagen vor.

Wenn Fahrerinnen und Fahrer mit schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen auffallen, ordnet das Straßenverkehrsamt in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Hierbei wird geprüft, ob von dem Fahrenden zukünftig keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr zu erwarten ist. TÜV NORD ist seit vielen Jahrzehnten als vertrauensvoller Partner an bundesweit über 50 Standorten im Bereich der MPU tätig und unterstützt Fahrende bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Die nun vorgestellte 4. Auflage behält die bekannte Unterteilung in Hypothesen und Kriterien bei den genannten Bereichen bei und führt zudem neue Hypothesen für Dauermedikation und Medikamentenmissbrauch ein. Eine weitere bedeutende Ergänzung in dieser Auflage ist die Aufnahme von PEth (Phosphatidylethanol) als zusätzlicher Marker für den Nachweis eines chronischen Alkoholkonsums. PEth, ähnlich wie das bereits etablierte EtG (Ethylglucuronid) ermöglicht durch seine Halbwertszeit von vier bis zehn Tagen Rückschlüsse auf das Konsumverhalten. Die Bestimmung von PEth erfordert nur eine geringe Blutmenge, die aus der Fingerbeere oder dem Ohrläppchen entnommen werden kann.

Bisher wurde PEth bereits zur Untersuchung erhöhter Leberwerte im Rahmen medizinisch-psychologischer Untersuchungen eingesetzt, wenn eine Haaranalyse nicht möglich war. Mit der neuen Auflage der Beurteilungskriterien ist nun auch der Einsatz von PEth im Rahmen von Alkohol-Abstinenzkontrollprogrammen möglich. Kundinnen und Kunden haben so die Möglichkeit, PEth als dritte Alternative zur Bestätigung von Alkoholabstinenz oder moderatem Alkoholkonsum zu nutzen, falls sie keine Haarproben abgeben möchten oder eine Urinkontrolle unter Aufsicht als unangenehm empfinden.

Über das Online-Portal "meinMPI" von TÜV NORD können sich Klientinnen und Klienten über diese Alternative informieren. Das Unternehmen bietet zudem Informationen und Unterstützung bei PEth-Untersuchungen und Alkoholabstinenz-Kontrollprogrammen durch seine deutschlandweiten Untersuchungsstellen.

„Die neue Auflage der Beurteilungskriterien schafft auf vielen Ebenen der Fahreignungsbegutachtungen deutlich mehr Klarheit und bietet unseren Gutachterinnen und Gutachtern einen transparenten Leitfaden bei Ihren Untersuchungen“, unterstreicht Svenja Schroerschwarz, Bereichsleiterin des Medizinisch-Psychologisches Instituts bei TÜV NORD, die Vorzüge.

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