Energieeinsparverordnung 2014: Neue EnEV auch für Privatpersonen relevant

14.05.2014: Am 1. Mai ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Doch nicht nur Bauunternehmer und Architekten sind von den Änderungen betroffen. Auch Bauherren, Hauseigentümer und Mieter sollten bei der neuen EnEV genauer hinschauen.

Am 1. Mai ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Doch nicht nur Bauunternehmer und Architekten sind von den Änderungen betroffen. Auch Bauherren, Hauseigentümer und Mieter sollten bei der neuen EnEV genauer hinschauen. Welche Neuerungen für Privatpersonen interessant sind, verrät TÜV NORD.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die Heizkosten für einen durchschnittlichen Haushalt in den vergangenen zehn Jahren um rund 43 Prozent gestiegen. „Neben einem starken Anstieg der Heizölpreise kann dies häufig auch an veralteten Heizanlagen oder schlecht gedämmten Wänden liegen, die die monatlichen Energiekosten in die Höhe treiben“, erläutert Heiko Püttcher, Leiter TÜV NORD Bauqualität. Mit der überarbeiteten Energieeinsparverordnung, die am 1. Mai in Kraft getreten ist, soll diesem Trend entgegengewirkt werden. Zudem möchte die Bundesregierung ihr energiepolitisches Ziel – einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 – erreichen.

„Wir gehen davon aus, dass sich mit der neuen EnEV spürbar etwas ändern wird, da es neben den Neuregelungen zukünftig auch Kontrollen und Bußgelder geben wird, die die Einhaltung der Regelungen kontrollieren und einen Missbrauch bestrafen“, sagt Heiko Püttcher. Der TÜV NORD-Sachverständige erklärt die fünf wichtigsten Änderungen für Privatpersonen:

  • Frühzeitige Vorlage des Energieausweises: Die bestehende Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises gegenüber Käufern und Mietern wurde präzisiert. Zuvor war lediglich festgelegt, dass Energieausweise zugänglich gemacht werden müssen. In Zukunft müssen sie zum Zeitpunkt der Besichtigung vorliegen und dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden. Zusätzlich müssen energetische Kennzahlen bereits in Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Der Vorteil: Für potenzielle Käufer und Mieter ist der Energie-Effizienz-Stand eines Gebäudes früher einsehbar. Somit können die Nebenkosten von Immobilien besser kalkuliert werden. Die Einhaltung muss von den Bundesländern künftig stichprobenartig kontrolliert werden.
  • Neue Effizienzklassen bei Immobilien: Ab Mai 2014 gelten für Immobilien die von Elektrogeräten bekannten Effizienzklassen A+ (höchst effizient) bis H (unsaniert). Diese müssen künftig in Energieausweisen verwendet werden und vereinfachen die Einschätzung des Energiestands bei Gebäuden.
  • Austauschpflicht für Heizkessel: Ab 2015 dürfen Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Bislang galt diese Austauschpflicht nur für Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden. Der CO2-Ausstoß und der Energieverbrauch sollen dadurch sinken.
  • Dämmungspflicht der obersten Geschossdecke: Bisher war die Regelung der obersten Geschossdämmung nicht klar definiert. Ab 2016 muss die oberste Geschossdecke, die unterhalb des unbeheizten Dachraumes eines Wohnhauses liegt, einen Mindestwärmeschutz nach der DIN-Baunorm erfüllen. Mieter können bei Hausbesitzern eine ausreichende Dämmung einfordern, wenn diese nicht vorhanden ist. Falls dieser nicht reagiert, besteht die Möglichkeit, das zuständige Bauamt einzuschalten.
  • Verschärfte Wärmedämmeigenschaften bei Häusern: Mit der neuen EnEV verschärft sich ab Januar 2016 die benötigte Wärmedämmeigenschaft bei neu gebauten Häusern. Um die vorgeschriebenen Werte zu erreichen, steigen die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Doch Vorsicht: Zur Vermeidung einer Schimmelpilzbildung aufgrund von zu hoher Feuchtigkeit in den Räumen ist eine gute Belüftung nötig.

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