Hat ein Windpark an seinem spezifischen Standort tatsächlich die prognostizierten Erträge erbracht? Für diese Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme wurde TÜV NORD jetzt von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditiert. „Betreiber von Windparks in Deutschland, die durch das EEG 2021 gefördert und vergütet werden, müssen die Standortgüte fünf, zehn und fünfzehn Jahre nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagen durch einen akkreditierten Gutachter bestimmen lassen – dies ist Voraussetzung für die weitere Vergütung des erzeugten Stroms“, erläutert Lena Brautmeier, Teamleiterin Wind & Ertrag bei TÜV NORD.
Als Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte dienen die Betriebsdaten der Windenergieanlagen, die durch ein komplexes technisches Verfahren gemäß der Technischen Richtlinie TR10 der FGW (Fördergesellschaft Wind und andere dezentrale Energien) ausgewertet werden. TÜV NORD hat eine eigene Software zur digitalen Auswertung dieser Betriebsdaten entwickelt. Die Ergebnisse wurden in umfangreichen Ringversuchen über die FGW validiert. Nun erfolgte die Akkreditierung über die DAkkS.
Das neue Verfahren wird bereits in ersten Kundenprojekten eingesetzt. Das kann auch vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist sinnvoll sein, ergänzt Lena Brautmeier: „Wir führen auch Zwischenauswertungen und eine Prüfung der richtigen Aufzeichnung der Daten durch, um die Bestimmung der Standortgüte pünktlich zum Termin sicherzustellen.“
Mehr Informationen zu den Leistungen von TÜV NORD für Windparks unter Windenergie - Erneuerbare Energien | TÜV NORD (tuev-nord.de)
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