Masernschutzgesetz tritt im März in Kraft

Am 1. März tritt das Bundesmasernschutzgesetz in Kraft.

Am 1. März tritt das Bundesmasernschutzgesetz in Kraft. Dann sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen verpflichtet, den Schutz vor Masernviren in bestimmten Einrichtungen sicherzustellen. „Zahlreiche Einrichtungen müssen nachweisen, dass ihr Personal gegen Masern geimpft ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Angestellten in direktem Kontakt zu Menschen stehen, oder zum Beispiel zum Reinigungs- oder Küchenpersonal gehören“, sagt Dr. Gregor Zehle, Geschäftsführer von MEDITÜV. 


Betroffen sind Gemeinschaftseinrichtungen in denen Minderjährige betreut werden oder in denen sich Flüchtlinge oder Asylbewerber aufhalten. Aber auch Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Tageskliniken und andere Einrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt. Nicht betroffen ist, wer vor 1971 geboren wurde: „Der Gesetzgeber nimmt an, dass Menschen, die vor 1971 geboren sind, eine natürliche Immunität gegen Masern entwickelt haben und eine Übertragung des Virus durch diese Personen unwahrscheinlich ist“, so Zehle. Für alle betroffenen Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist. Spätestens am 31. Juli 2021 müssen sie den Nachweis der Impfung erbracht haben. Wer ab dem 1. März den Beruf wechselt oder neu einsteigt, muss bereits bei Arbeitsantritt seine Immunität gegen Masern bzw. seine Impfung nachweisen. 

Für den Arbeitgeber ergibt sich daraus eine Dokumentationspflicht. Er muss Sorge dafür tragen, dass sein Personal und die betreuten Personen gegen Masern geimpft sind. Auch Letztere dürfen ab März nur noch geimpft betreut werden. „Lassen Sie sich rechtzeitig impfen. Anderenfalls droht ein Tätigkeitsverbot, die Betreuung in der Einrichtung kann verweigert oder eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro kann verhängt werden“, empfiehlt Dr. Gregor Zehle. Er und sein Team helfen bei Fragen gerne. Als arbeitsmedizinischer Dienst unterstützt MEDTIÜV Unternehmen dabei, ihre Nachweispflicht zu erfüllen. „Wir beraten zur unternehmerischen Abwicklung der Impfpflicht. In unseren Gesundheitszentren können Sie den Nachweis Ihrer Immunität oder auch die Impfung erhalten“, so Zehle. 

Alle Standorte von MEDITÜV finden Sie auf www.medituev.de.  

 

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