Sperrfristverkürzung erreichen und Verkehrssicherheit steigern

17. September 2020 | Mobilität: Den Führerschein abgeben zu müssen ist ärgerlich. Das gilt ganz besonders für Pendler oder Personen, die ihren Führerschein für den Job-Erhalt benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können betroffene Fahrer*innen aber diesen Zeitraum ohne Führerschein – auch Sperrfrist genannt – verkürzen.

Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer gerichtlich anerkannten Schulungsmaßnahme, beispielsweise bei Nord-Kurs.

Nicht jeder Autofahrende, der zum Beispiel mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Trotzdem ist der Führerschein erstmal weg: Bei einer Trunkenheitsfahrt bis 1,6 Promille ohne vorangegangene Auffälligkeiten beläuft sich der Führerscheinentzug meist auf neun bis elf Monate. Diese Zeit kann unter Umständen verkürzt werden. In jedem Fall ist das Konsultieren eines Anwaltes ratsam, denn wer die Verkürzung der Sperrfrist rechtzeitig beantragt – dies ist sechs Monate vor Fristende bereits möglich – hat mit Hilfe einer entsprechenden Maßnahme sehr gute Chancen auf die vorzeitige Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Besonders wer jetzt noch in Heimarbeit arbeitet oder sich beruflich umorientieren muss, sollte die Zeit für eine sperrfristverkürzende Maßnahme nutzen.

Gerade bei alkoholauffälligen Fahrenden ist von einem gefährdenden Konsum beziehungsweise einem problematischen Trinkverhalten auszugehen. Die Gerichte begrüßen daher eine umfangreiche Problembehandlung im Rahmen eines Kurses.

Absolvieren die Betroffenen eine entsprechende Schulung bei einem anerkannten Träger wie Nord-Kurs, erlernen sie nicht nur einen nachhaltigen Weg für ein gesünderes Leben. Sie minimieren zugleich ihr Rückfallrisiko deutlich. Das bedeutet zugleich einen Sicherheitsgewinn für die Gesellschaft: Das Risiko, das von diesen Personen ausgeht, minimiert sich, die Verkehrssicherheit profitiert.

Die Maßnahme bei Nord-Kurs wird von vielen Gerichten als Baustein zur Verkürzung der Sperrfrist anerkannt, da qualifizierte Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen die Kurse leiten.

Übrigens: Eine frühe Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten und das Verhindern einer weiteren Trunkenheitsfahrt vermeiden die Anordnung einer MPU. Die wäre nämlich bei Wiederauffälligkeit vorgeschrieben.

Über Nord-Kurs: 

Als ein Unternehmen der TÜV NORD GROUP führt Nord-Kurs alle Kurs-, Seminar- und Beratungsdienstleistungen durch, die Fahrenden zur Wiederherstellung ihrer Kraftfahreignung verhelfen. Das sind insbesondere Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sowie Schulungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die nach einer MPU noch anstehen können.

Darüber hinaus bietet Nord-Kurs Dienstleistungen im Bereich Arbeits-, Gesundheits- & Notfallpsychologie an.

Anja HeinrichPressekontakt

presse@nord-kurs.de

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