TÜV NORD übergibt ersten Standortgütenachweis an WindStrom

16. Mai 2018 | Industrie Service: Nachweis der Standortgüte nach neuem EEG ist erforderlich für die Erweiterung eines Windparks.

Hamburg: Als einer der ersten Gutachter hat TÜV NORD einen Standortgütenachweis an WindStrom übergeben. Das Unternehmen plant die Erweiterung eines Windparks im Landkreis Peine und benötigt dafür nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Standortgütenachweis.

Betreiber von Windenergieanlagen müssen seit 2017 gemäß EEG einen Nachweis der Standortgüte vorlegen, um die Eignung eines geplanten Standortes für die vorgesehene Anlage zu belegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen vorliegen. Als einer der führenden, nach IEC/ISO 17025 akkreditierten Gutachter ermittelt TÜV NORD das standortspezifische Windpotenzial und den sich daraus ergebenden potenziellen Energieertrag gemäß der aktuellen Revision der TR 6 (FGW) als Grundlage zur Einschätzung der Standortgüte. Diese durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS anerkannten Gutachten dienen als Basis zur Finanzierung neuer Windenergieprojekte. Zusätzlich hält TÜV NORD eine erweiterte DAkkS-Akkreditierung, um Standortgütenachweise auszustellen.

TÜV NORD unterstützt WindStrom mit einer Reihe weiterer Dienstleistungen im Bereich Site Assessment, wie zum Beispiel Energieertragsprognosen und genehmigungsrelevanten Gutachten, Risikobeurteilungen oder Schall- und Schattenwurfprognosen.

 

 

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