Unternehmen müssen künftig Verbesserung energiebezogener Leistung nachweisen

8. November 2017 | Energie: Nur so können steuerliche Vorteile weiter geltend gemacht werden.

Hamburg: Ab sofort müssen Unternehmen in Deutschland eine verbesserte energiebezogene Leistung nachweisen, um steuerliche Vorteile geltend machen zu können. Steffen Nölck, Produktmanager für Energie-und Umweltmanagementsysteme bei TÜV NORD CERT, erläutert welche Auswirkungen das auf Betriebe hat.

Seit 14. Oktober 2017 ist die Akkreditierung aller Zertifizierungsstellen im Bereich Energiemanagementsysteme (EnMS) auf die internationale Akkreditierungsnorm ISO 50003 umgestellt. Das hat Folgen für Unternehmen: Zukünftig müssen diese die „Leistungsfähigkeit des Energiemanagementsystems“ durch eine kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachweisen. Sie setzt sich zusammen aus messbaren Ergebnissen bezüglich Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch. Die Dokumentation der Ergebnisse ist ab sofort bei jedem Zertifizierungs- und Re-Zertifizierungsaudit durchzuführen.

„Bisher reichte es aus, ein funktionsfähiges Energiemanagementsystem nachzuweisen. Das allein genügt jetzt nicht mehr. Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis wird durch die neue Norm essenziell für den Zertifizierungsprozess“, erklärt Nölck. Geprüft wird die Leistung im Drei-Jahres-Zyklus. Auf die anfängliche Erstzertifizierung folgt alle drei Jahre eine Re-Zertifizierung. Dazwischen finden jährliche Überwachungsaudits statt.

Betroffen sind insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die im Rahmen des Spitzenausgleichs beziehungsweise der Umlagebegrenzung im Erneuerbare-Energien-Gesetz Anträge stellen. Zudem gilt die Regelung für alle großen Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem betreiben, um die gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz einzuhalten.

Energieverbrauch bedingt Steuererleichterung

Bereits seit der Einführung des Energie- und Stromsteuergesetzes 2013 sind bestimmte Steuererleichterungen für Unternehmen an die Verbesserung der Energieeffizienz gekoppelt. Neu ist, dass diese Steuererleichterungen beziehungsweise -rückzahlungen an eine verbesserte energiebezogene Leistung gebunden sind. „So soll bei Unternehmen der Anreiz erhöht werden, ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu steigern und auch von den tatsächlich gesparten Energiekosten zu profitieren“, sagt Nölck. „Wie hoch diese letztendlich ausfallen, ist natürlich abhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch und den jeweiligen Energiepreisen.“

Geänderte Kompetenzanforderungen

Um ein Energiemanagementsystem umfassend betreuen zu können, muss das Unternehmen einen Energiemanagementbeauftragten und gegebenenfalls ein Energiemanagementteam benennen. Der Beauftragte und sein Team sind verantwortlich für das EnMS. Ihre Aufgabe ist es, transparent und damit nachweisbar zu zeigen, wie sich die energiebezogene Leistung entwickelt. Der Beauftragte und die Teammitglieder müssen daher über entsprechende allgemeine und spezifische Fachkompetenzen verfügen. Dazu gehören neben der Kenntnis der relevanten Normen auch Kenntnisse darüber, wie Energieeffizienzkriterien festgelegt und entsprechende Effizienzmaßnahmen umgesetzt und beurteilt werden können. Darüber hinaus sind methodische, organisatorische und technische Fertigkeiten im Umgang mit einem EnMS grundlegende Voraussetzungen. Diese können durch die bisherige Berufsausbildung oder durch weiterbildende Maßnahmen erworben worden sein, wie sie beispielsweise die TÜV NORD Akademie anbietet.

Hilfe für die Umsetzung

Im Gegensatz zur Zertifizierungsnorm ISO 50001 handelt es sich bei der ISO 50003 um eine Akkreditierungsnorm. Diese legt die Anforderungen für die Zertifizierungsstellen im Bereich der EnMS fest. Sie ersetzt die bisherige nationale DAkkS-Regel 71 SD 6 022.

Die ergänzenden Normen ISO 50004, 50006 und 50015 können Unternehmen helfen, die neuen Anforderungen umzusetzen: Sie zeigen, wie zum einen eine energetische Ausgangsbasis und zum anderen relevante Energiekennzahlen gebildet werden können. Anhand dieser Werte wird die energiebezogene Leistung gemessen und entsprechend beurteilt.

Über die TÜV NORD GROUP

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