Wir beantworten hier die besonders oft an die TÜV NORD GROUP (TNG) gestellten Fragen
Immer wieder gibt es Fragen zur Arbeit der TÜV-Unternehmen, Prüfsiegeln und Zertifizierungen: Ist der TÜV staatlich? Dürfen die Unternehmen nur in bestimmten Regionen agieren? Wer kontrolliert eigentlich die TÜV-Prüfer und ihre Tests?
Nein, die TÜV NORD GROUP ist ein privatwirtschaftliches, rechtlich selbständiges Unternehmen, hat also weder einen Behördenstatus noch ist sie mit dem Staat verbunden. Nur bei Führerscheinprüfungen in mehreren Bundesländern übt sie staatsentlastende Tätigkeiten aus. Alle anderen Arbeitsgebiete unterliegen dem Wettbewerb mit anderen Prüforganisationen, wie zum Beispiel TÜV Rheinland oder TÜV Süd.
Vor der vollständigen Liberalisierung der TÜV-Arbeitsgebiete durften die TÜV-Unternehmen nur in für sie festgelegten Regionen tätig werden, z.B. TÜV NORD im Norden. Darauf ist der jeweilige Name zurückzuführen, der bei Kunden und Bevölkerung bekannt ist. Inzwischen dürfen die TÜV ihre Dienstleistungen in allen Regionen – auch weltweit – anbieten (Ausnahme: Führerscheinprüfungen, siehe Antwort 1)
Der TÜV NORD Konzern gehört folgenden Vereinen: TÜV NORD e.V. (36,1 %), RWTÜV e.V. (36,1 %) und TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e.V. (27,8 %). Die Vereine haben mehrere tausend Mitglieder. Die Mitglieder sind allerdings keine Anteilseigner im aktien-/vereinsrechtlichen Sinne; sie haben somit keinen Anspruch auf das Vereins- bzw. Konzern-Vermögen. Diese Ungebundenheit ist für die Neutralität und Unabhängigkeit des TÜV NORD Konzerns sehr bedeutend.
Die TÜV NORD GROUP strebt nicht nach schnellen Renditen. Die Gewinne werden bis auf einen kleinen Restbetrag im Konzern belassen und dienen seiner wirtschaftlichen Stärkung. Die Vereine erhalten eine geringe Dividende, damit sie ihre Kosten insbesondere für ihre gesellschafts- und steuerrechtlichen Verpflichtungen decken können. Mit den Renditen fördern die Eigentümer u.a. innovative Technologieprojekte. Ein weiteres Beispiel für die Gewinnverwendung der TÜV NORD GROUP: Im Jahr 2012 wurde die erste Juniorprofessur für IT-Recht an der Universität Münster unterstützt.
Energiekonzerne sind – wie viele andere Anlagenbetreiber – Mitglieder der TÜV-Vereine. Ihr Stimmrecht ist begrenzt, so dass sie eine Mitgliederversammlung nicht „dominieren“ können (z.B. bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern). Auf das operative Geschäft der TÜV-Unternehmen haben sie keinerlei Einfluss, so dass die Unabhängigkeit der Prüfungen strikt gewahrt bleibt.
Die TÜV NORD GROUP verfügt seit etwa zwanzig Jahren über ein sehr umfangreiches und effizientes Qualitätsmanagement-System. Zu dessen Einhaltung sind alle Mitarbeitenden – vom Vorstand bis zum Sachverständigen – verpflichtet. Der wirtschaftliche Erfolg und das erzielte Unternehmenswachstum sind nur dadurch möglich. Die Einhaltung der Bestimmungen des QM-Systems wird durch umfangreiche Audits externer Zertifizierungsgesellschaften regelmäßig überwacht.
Das Zertifikat „TÜV-geprüft“ ist der Öffentlichkeit und auch Unternehmen viel wert. In der immer stärker arbeitsteiligen und globalisierten Welt steigt die Nachfrage nach neutralen, unabhängigen und kompetenten Prüf-, Begutachtungs- und Zertifizierungs-Dienstleistungen. Das Spektrum der Aufgaben nimmt deshalb permanent zu.
Im Zuge der stark zunehmenden weltweiten Arbeitsteilung müssen die TÜV mit ihren Dienstleistungen auch im Ausland präsent sein. Nur dadurch lässt sich sicherstellen, dass die gesamte Wertschöpfungskette beleuchtet wird und damit die Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Selbst Produkte, die überwiegend in Deutschland hergestellt werden, enthalten immer mehr zugekaufte Einzelteile aus der ganzen Welt.
Gemeinsam mit Vorstand, Belegschaftsvertretern und Mitarbeitenden wurden Unternehmens-Leitlinien entwickelt und verabschiedet, die das Arbeiten und Miteinander im Konzern regeln. Alle Beschäftigten sind den Grundwerten Unabhängigkeit und Integrität verpflichtet. Daneben bilden die Grundsätze der guten Unternehmensführung (Corporate Governance) den Rahmen für die Führung und Überwachung der TÜV NORD GROUP. Mit der Anerkennung der Compliance-Regelungen durch die Mitarbeitenden wird sichergestellt, dass alle relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. Zudem hat die TÜV NORD GROUP mit einem Ombudsmann einen externen Ansprechpartner zur Bekämpfung von Korruption.
Eine Zertifizierung ist eine unabhängige Überprüfung. Diese bewertet und bescheinigt die Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben und freiwilligen Standards von Produkten, Personen und Managementsystemen. Durch Zertifizierungen können z.B. Prozesse effizienter gestaltet oder Produkte sicherer werden.
Mit einem neutralen Zertifikat existiert ein angesehener Qualitätsnachweis gegenüber Mitarbeitenden, Kooperationspartnern und Verbrauchern. Unternehmen, Behörden und Organisationen profitieren davon sowohl in der Außendarstellung als auch durch die Optimierung interner Abläufe. Eine Zertifizierung kann u.a. die Qualität eines Produkts verbessern, Einsparpotenziale offenlegen und die Umwelt schonen.
Im Fokus der Öffentlichkeit stehen oft Prüfzeichen für Verbraucher, z.B. für Lebensmittelqualität. Eine große Zertifizierungsgesellschaft wie TÜV NORD CERT betrachtet dieses Thema umfassender. Bei großen Kauf- und Investitionsentscheidungen benötigen Unternehmen Informationen über Qualität und Leistungsvermögen von Firmen, die beauftragt werden sollen. Dies ist aus monetären Gründen und aufgrund von Haftungsrisiken oft entscheidend für den Erfolg. Eine Zertifizierung, die in vielen Fällen durch ein Prüfzeichen ausgewiesen wird, hilft bei der Auswahl geeigneter Optionen. Zertifizierungen und Prüfzeichen geben also Auskunft über die Qualität und Leistungsfähigkeit von Unternehmen.
Meist liegen Zertifizierungen nationale, europäische oder internationale Standards zugrunde, wie ISO 9001. Hier wird der Zertifizierer als so genannte Konformitätsbewertungsstelle von staatlichen Stellen oder Behörden überwacht. Dazu gehören die DAkkS (Deutsche Akkreditierungstelle), die ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz), die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik), der VDA (Verband der Deutschen Automobilindustrie) und die ASI (Accreditation Services International). Zusätzlich gibt es freie Standards, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen.
Die Auditoren werden sowohl intern als auch durch die staatlichen Überwachungsbehörden kontrolliert. Zu den Kontrollen gehört der fortlaufende Nachweis der notwendigen Qualifikation, einer ausreichenden praktischen Erfahrung (in Form von durchgeführten Audittagen vor Ort bei Kunden) sowie so genannte witness-Audits, bei denen die Auditoren von Experten der staatlichen Stellen, wie bei einer Führerscheinprüfung, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit geprüft werden.
Jedes in Deutschland tätige Zertifizierungsunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über die Gültigkeitsdauer und den Gültigkeitsbereich eines von ihr ausgestellten Zertifikats zu erteilen. Dies geschieht in der Regel durch schriftliche oder telefonische Anfrage der Verbraucher.
Die Anforderungen an die Reproduzierbarkeit von Testergebnissen sind sehr hoch. Alle Kriterienkataloge müssen so aufgebaut sein, dass Interpretationsspielräume auf ein Minimum reduziert sind und gleichwertig qualifizierte Auditoren zu den nahezu selben Prüfergebnissen kommen müssen. Im Regelfall sind dies international anerkannte Normen und Standards. In vielen Fällen liegen konkrete Messergebnisse als Kriterien für das Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen zugrunde.
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